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Kurtaxe und Kurabgabe in Heringsdorf

Kurtaxe Heringsdorf

Die Kurtaxe Heringsdorf oder Kurabgabe Heringsdorf ist notwendig, um Ihnen einen möglichst angenehmen und erlebnisreichen Urlaub zu ermöglichen. Jährlich sind sehr hohe Ausgaben zur Erhaltung des Kaiserbades notwendig. Diese können nur getragen werden, wenn Sie sich als Gast im schönen Heringsdorf beteiligen.

Urlaub an der Ostsee

Verwendung der Kurtaxe

Kommunale Einrichtungen müssen ständig erneuert, erweitert, erhalten, unterhalten und verbessert werden. Zur Deckung dieser Aufwendungen wird die Kurabgabe eingesetzt, die Ihnen indirekter Weise wieder zugute kommt. Die Kurabgabe wird verwendet für:

Kurabgabe Heringsdorf

Der An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Befreit sind Kinder bis zum 16. Geburtstag, Schwerbeschädigte ab 70 % und deren Begleitpersonen (Bestätigung notwendig). In den Kurabgabesätzen ist die Umsatzsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung enthalten.

Satzung der drei Kaiserbäder

Bitte laden Sie sich hier die Satzung zur Kurabgabe herunter.

Persönliche Kurkarte

Sie erhalten nach Entrichtung der Kurabgabe (Kurtaxe) eine persönliche Kurkarte, mit der Sie wiederum folgende Vorteile nutzen können

Anerkennung der Kurtaxe Heringsdorf

Die Kurkarte von Seebad Heringsdorf wird in allen anderen Küstenorten der Insel Usedom anerkannt. Sie erhalten inselweite Vergünstigungen. Auskünfte hierzu erteilen Ihnen die Mitarbeiter der Kurverwaltung Seebad Heringsdorf.

Tourist-Information Heringsdorf (Kurverwaltung)

Adresse:
Kulmstr. 33
17424 Seeheilbad Heringsdorf
Telefon: (03 83 78) 24 51
Email: heringsdorf@drei-kaiserbaeder.de

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